Rasenmähzeiten

Zur bevorstehenden Rasenmäh-Saison erinnern wir wieder an die Rasenmähzeiten!
Die Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern sowie die Durchführung von lärmerregenden Arbeiten sind ausschließlich zu folgenden Zeiten gestattet:
Mo. – Fr. 8 – 12 Uhr und 14 – 19 Uhr
Sa. 8 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr
An Sonn- und Feiertagen sind lärmerregende Tätigkeiten nicht erlaubt!