Voranschlag & Rechnungsabschluss
Hier finden Sie den aktuellen Voranschlag sowie den Rechnungsabschluss für das abgelaufene Haushaltsjahr.
Alle weiteren Daten und Kennzahlen finden Sie unter:
https://www.offenerhaushalt.at/gemeinde/sankt-nikolai-im-sausal
Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2022 die ggst. Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe beschlossen.
Kanalabgabenordnung
Kanalabgabenordnung der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal (Stand: 25.04.2022)
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal hat gemäß § 7 Kanalabgabengesetz 1955, LGBl. Nr. 71/1955, i.d.F. LGBl. Nr. 149/2016 nachstehende Kanalabgabenordnung beschlossen:
Abfuhrordnung
Abfuhrordnung der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal
Auf Grund der Gemeinderatsbeschlüsse vom 07.01.2010, 20.05.2011 und 25.04.2022 wird gemäß § 11 in Verbindung mit § 13 des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes 2004, LGBl. Nr. 65/2004, und auf Grund der Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 5 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, BGBl. Nr. 45/ 1948 i.d.F. BGBl.I Nr. 100/2003, in Verbindung mit § 15 Abs. 3 Z. 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2005, BGBl.I Nr. 156/2004, die Abfuhrordnung der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal erlassen:
Ausschluss PV-Freiflächenanlagen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.10.2021 den Grundsatzbeschluss für den Ausschluss für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen für das gesamte Gemeindegebiet der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal gefasst.
Einfriedungen und lebende Zäune
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal hat in seiner Sitzung vom 04.11.2019 nachfolgende Verordnung für Einfriedungen und lebende Zäune beschlossen:
Hundeabgabenordnung
Aufgrund des § 15 Abs. 3 Z 2 des Finanzausgleichsgesetzes 2008, BGBL I Nr. 103/2007, und des Landesgesetzes vom 3. Juli 2012, LGBl. 89/2012, über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Hunden wird folgende Hundeabgabesteuerordnung erlassen:
Rasenmähzeiten
Öffentliche Kundmachung
Gemäß § 92 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung 1967 – GemO, LGBI. Nr. 115/1967, in der derzeit geltenden Fassung, wird kundgemacht:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal beschloss in seiner Sitzung vom 24.06.2011 folgende Verordnung:
Mähverpflichtung
Öffentliche Kundmachung
Gemäß § 92 Abs. 1 und 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 – GemO, LGBI. Nr. 115/1967, in der derzeit geltenden Fassung, wird kundgemacht:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal beschloss gemäß § 41 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F in seinen Sitzungen vom 24.06.2011 und 30.09.2011 nachfolgende Verordnung:
Lärmverordnung für den Waldschachersee
Lärmschutzverordnung für das Ferien- und Erholungsgebiet rund um den Waldschachersee.
Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal laut Gemeinderatsbeschluss vom 28.03.2017, mit der Bestimmungen zum Schutz gegen Lärm sowie Staubbelästigung erlassen werden.
Marktordnung
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal hat in seiner Sitzung vom 04.10.2016 nachfolgende Marktordnung sowie Marktgebührentarifordnung beschlossen:
Marktgebührentarifordnung
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal hat in seiner Sitzung vom 04.10.2016 nachfolgende Marktordnung sowie Marktgebührentarifordnung beschlossen:
Achtung: Die ggst. Marktgebührentarifordnung wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 13.07.2022 bis auf Weiteres ausgesetzt. Über die Wiedereinführung beschließt der Gemeinderat.








