EED-III RICHTLINIE

Was ist die EED-III Richtlinie?

Das Europäische Klimagesetz schreibt vor, dass die Europäische Union bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein soll. Um dieses Ziel zu erreichen, werden einerseits neue Rechtsvorschriften eingeführt, andererseits bestehende Regelungen angepasst.

Ein wesentlicher Bestandteil dieses Maßnahmenpakets ist die überarbeitete EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III-Richtlinie), die am 20. September 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union (Richtlinie (EU) 2023/1791) veröffentlicht wurde. Diese Richtlinie bildet einen zentralen rechtlichen Rahmen für Energieeinsparungen in sämtlichen Sektoren innerhalb der EU.

Die EED III-Richtlinie ist das Ergebnis der Überarbeitung und Ergänzung der Energieeffizienz-Richtlinie (EU) 2018/2002. Diese setzt prinzipiell die Höhe der Energieeinsparungen fest, die innerhalb der EU erzielt werden müssen, um eine Verbesserung der Energieeffizienz zu erzielen. Die Novellierung erfolgte im Herbst 2023. Für die Umsetzung der EED III besteht ab Inkrafttreten grundsätzlich eine zweijährige Umsetzungsfrist bis Oktober 2025 für die Mitgliedsstaaten und muss bis dahin vom Bund in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie enthält u.a. folgende Neuerungen: Erhöhung jährlicher Einsparverpflichtungen, neue Effizienzkriterien für Fernwärme u. -kälte sowie KWK-Anlagen, erhöhte Effizienzvorgaben für den öffentlichen Sektor.

Der Artikel 5 der Richtlinie besagt, dass alle Mitgliedstaaten sicherstellen, dass der Gesamtenergieverbrauch aller öffentlichen Einrichtungen zusammen gegenüber dem Jahr 2021 jährlich um mind. 1,9 % gesenkt wird.

Der Artikel 6 besagt, dass jeder Mitgliedstaat Sorge zu tragen hat, dass ab Oktober 2025 jährlich mind. 3 % der Gesamtfläche beheizter und/oder gekühlter Gebäude > 250 m² Gesamtnutzfläche, die sich im Eigentum öffentlicher Einrichtungen befindest, mindestens zu Niedrigst-Energie-Gebäuden saniert werden müssen. Eine Gemeinde kann sich set dem 01.01.2024 Sanierungsmaßnahmen auf die zukünftige Sanierungsrate anrechnen lassen.

Hier finden Sie die Veröffentlichung der betroffenen Gemeindeobjekte (Gebäudeinventar nach Art. 6):

61033-Gebäudeinventar-EEDIII.pdf