Kundmachung – Lärmschutzverordnung Waldschachersee
LÄRMSCHUTZVERORDNUNG für das Ferien- und Erholungsgebiet rund um den Waldschachersee
des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal vom 28.03.2017, mit der Bestimmungen zum Schutz gegen Lärm sowie Staubbelästigung erlassen werden. Aufgrund des § 41 der Steiermärkischen Gemeindeordnung – GemO 1967, LGBl. Nr. 115/1967 i.d.g.F., wird zur Abwehr bzw. zur Beseitigung von das örtliche Gemeinschaftsleben störenden Missständen für die Zeit vom 1. Juli bis 31. August eines jeden Jahres verordnet.