1. Nachtragsvoranschlag 2017
Der 1. Nachtragsvoranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2017 liegt vom 24.05.2017 zwei Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den Nachtragsvoranschlagsentwurf innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeam schriftlich Einwendungen einzubringen.