Stallpflicht für Geflügel

Aufgrund erhöhtem Geflügelpest-Risiko besteht ab 10. Jänner 2017 Stallpflicht für Geflügel!
Bitte beachten Sie folgende Maßnahmen:
- Meldepflicht für Veranstaltungen mit Geflügel oder anderen Vögeln.
- Gebot, Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungseinrichtungen, die zumindest nach obenhin abgedeckt sind, unterzubringen („Stallpflicht“).
- Verbot, Tiere mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser zu tränken, zu dem auch Wildvögel Zugang haben.
- Vorschrift, dass Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften, die mit Geflügel in Kontakt waren, mit besonderer Sorgfalt zu reinigen und desinfizieren sind.
Außerdem müssen Betriebe der Behörde unverzüglich mitteilen, wenn
- Geflügelherden die Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20 % reduzieren,
- die Legeleistung um mehr als 5 % für mehr als zwei Tage zurückgeht oder
- eine erhöhte Sterblichkeit der Tiere (höher als 3 % in einer Woche) beobachtet wird.
Um diesbezügliche Einhaltung dieser Richtlinien wird ersucht!