KM - Verordnung Bösartige Faulbrut bei Bienen

Veröffentlicht am: 10.06.2026

Verordnung der BH Deutschlandsberg über die Festlegung einer Sperrzone aufgrund der bösartigen Faulbrut bei Honigbienen in Wettmannstätten. Im Radius von 3 km sind hiervon Teile der Katastralgemeinden Lamperstätten und Waldschach betroffen.

In dieser Zone gelten folgende Bestimmungen:

  1. Bienenvölker dürfen aus der Zone nicht ausgebracht und nur mit Bewilligung der Behörde in die Zone eingebracht werden.
  2. Alle Besitzer haben die Anzahl und den Standort ihrer Bienenvölker unverzüglich bei der BH Deutschlandsberg zu melden.

 

 


Verordnung (Kopie).pdf Zone (Kopie).pdf