Verordnung der BH Deutschlandsberg über die Festlegung einer Sperrzone aufgrund der bösartigen Faulbrut bei Honigbienen in Wettmannstätten. Im Radius von 3 km sind hiervon Teile der Katastralgemeinden Lamperstätten und Waldschach betroffen.
In dieser Zone gelten folgende Bestimmungen:
- Bienenvölker dürfen aus der Zone nicht ausgebracht und nur mit Bewilligung der Behörde in die Zone eingebracht werden.
- Alle Besitzer haben die Anzahl und den Standort ihrer Bienenvölker unverzüglich bei der BH Deutschlandsberg zu melden.
Verordnung (Kopie).pdf Zone (Kopie).pdf


