Der Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2026 der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal liegt vom Tag des Anschlages dieser Kundmachung zwei Wochen hindurch während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages innerhalb der Auflagefrist beim Marktgemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.
KM Entwurf NVA 2026.pdf


