HEIZKOSTENZUSCHUSS DES LANDES STEIERMARK

Veröffentlicht am: 17.10.2025

Die Steiermärkische Landesregierung hat den Heizkostenzuschuss wieder in der Höhe von 340 EUR beschlossen. Diese Maßnahme stellt wieder eine wichtige Unterstützung für tausende steirische Haushalte dar. Der Heizkostenzuschuss kann von 16. Oktober 2025 bis 27. Februar 2026 im Marktgemeindeamt beantragt werden.

 

Die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) betragen:

  1. für einen Ein-Personen-Haushalte 1.661,00 EUR,
  2. Haushaltsgemeinschaften 2.492,00 EUR,
  3. sowie 498 EUR für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.

 

Wichtig:

  1. Das monatliche Einkommen wird so berechnet: Jahresnettoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) ÷ 12.
  2. Es sind sind Heizkosten vorzulegen.

 

Die genauen Bestimmungen finden Sie in der Richtlinie:

 Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

Bei Fragen steht Ihnen das Sozialservice des Landes unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/20 10 10 zur Verfügung.

 

Unter Vorlage der Zusage des Landes erhalten Sie auch 50 EUR von der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal.


RL HKZ 2025_26.pdf