FREILAUFENDE HUNDE

Veröffentlicht am: 08.07.2025

In letzter Zeit wurden vermehrt freilaufende Hunde in Siedlungsgebieten bemerkt!

 

Hundebesitzer - bitte beachten:

 

Hunde sind gemäß § 3b des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes an öffentlichen Orten mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb zu versehen und/oder an der Leine zu führen! Sämtliche Hunde haben eine Hundemarke zu tragen.

 

Übrigens: Hundekot verursacht „haufenweise“ Ärger! Daher werden alle Hundebesitzer, deren Hunde beim Gassigehen nicht auf ihrem eigenen Grund und Boden ihre Notdurft verrichten, ersucht, die entstandenen Häufchen mitzunehmen bzw. zu entsorgen - auch im Generationenpark! Machen Sie Schluss mit dem leidigen Häufchen-Problem - Ihre „Nachkommen“ bedanken sich!