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Wie jedes Jahr zur Osterzeit wird auf das Verbrennungsverbot hingewiesen. Lediglich das Entzünden von Brauchtumsfeuern ist gestattet.
Gemäß Brauchtumsfeuerverordnung des Landeshauptmannes dürfen in unserer Gemeinde Osterfeuer ausschließlich am Karsamstag (8. April 2023) in der Zeit von 15 Uhr bis 3 Uhr früh abgebrannt werden.
Das Entzünden eines Sonnwendfeuers ist heuer am 21. Juni sowie am darauffolgenden Samstag (24. Juni) zulässig.
Es darf ausschließlich trockenes pflanzliches Material (Baum- und Strauchschnitt, keine Abfälle, kein Altholz!) verwendet werden.
Es gelten folgende Mindestabstände:
- 40 m zu Baumbeständen bzw. Wald
- 50 m zu Gebäuden
- 100 m zu Energieversorgungsanlagen bzw. explosionsgefährdeten Gütern
- 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen
Eine unzumutbare Belästigung der Nachbarschaft hat zu unterbleiben. Sämtliche Brauchtumsfeuer sind zu beaufsichtigen und abschließend verlässlich zu löschen!
Eine Meldung an die Gemeinde ist nicht vorgesehen!
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