Amtstafel
Offizielle Kundmachungen, Verordnungen und Dokumente der Gemeinde.
Kundmachung
Grundverkehrsbehördliches Verfahren
Rechtsgeschäft über landwirtschaftliche Grundstücke nach dem Stmk. Grundverkehrsgesetz 1993.
KG 66145 Mollitsch
GST 116/5, 118/5, 129/9, 129/10
Kaufpreis: € 200.000,00
Jede Landwirtin/jeder Landwirt (§ 8a Abs. 3 Stmk. GVG 1993, LGBl. Nr. 134/1993 idgF.) kann bis 11.08.2026 bei der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz ihre/seine Bereitschaft zum Erwerb obiger Liegenschaft(en), schriftlich oder niederschriftlich anmelden.
KM 1. Nachtragsvoranschlag 2026
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal hat in der Sitzung vom 09.07.2026 für das Jahr 2026 den 1. Nachtragsvoranschlag beschlossen sowie weitere Beschlüsse gemäße § 76 Abs. 2 GemO gefasst.
Hundekundenachweis
Aussendung der BH Leibnitz für die Ablegung eines Hundekundenachweises:
Samstag, 05.09.2026 von 8 bis 12 Uhr
KM - Verordnung Bösartige Faulbrut bei Bienen
Verordnung der BH Deutschlandsberg über die Festlegung einer Sperrzone aufgrund der bösartigen Faulbrut bei Honigbienen in Wettmannstätten. Im Radius von 3 km sind hiervon Teile der Katastralgemeinden Lamperstätten und Waldschach betroffen.
In dieser Zone gelten folgende Bestimmungen:
- Bienenvölker dürfen aus der Zone nicht ausgebracht und nur mit Bewilligung der Behörde in die Zone eingebracht werden.
- Alle Besitzer haben die Anzahl und den Standort ihrer Bienenvölker unverzüglich bei der BH Deutschlandsberg zu melden.
KM - Auflage des Entwurfs des ÖEK & FWP 6.00
ÖFFENTLICHE AUFLAGE DES ENTWURFES DES ÖRTLICHEN ENTWICKLUNGSKONZEPTES (ÖEK) NR. 6.00 UND DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES (FWP) NR. 6.00
K U N D M A C H U N G
Gemäß §§ 24 und 38 (1) iVm § 42 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 20/2026 hat der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal seiner Sitzung am 18.05.2026 den Beschluss gefasst, den Entwurf des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 6.00 sowie den Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. 6.00, verfasst von Pumpernig & Partner GmbH, 8020 Graz, Mariahilferstraße 20/I/9, Stand: 04.05.2026, GZ: 076FR24, in der Zeit
von 22.06.2026 bis 15.09.2026
im Marktgemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht öffentlich aufzulegen.
Weiters wird der Entwurf des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 6.00 (Wortlaut, Entwicklungsplan und Erläuterungsbericht) sowie des Flächenwidmungsplanes Nr. 6.00 (Wortlaut, Plandarstellungen und Erläuterungsbericht) auf der Homepage der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal (https://www.nikolai-sausal.at) unter dem Menüpunkt Bauen & Wohnen veröffentlicht.
Zusätzlich findet am 24.06.2026 um 19:00 Uhr im Mehrzwecksaal der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal eine öffentliche Versammlung statt, in welcher die Entwürfe des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 6.00 und des Flächenwidmungsplanes Nr. 6.00 der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal näher präsentiert werden.
Innerhalb der Auflagefrist kann Jedermann eine Einwendung / Stellungnahme im Marktgemeindeamt der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal, St. Nikolai im Sausal 5, 8505 St. Nikolai im Sausal schriftlich und begründet einbringen.
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister
Gerhard Hartinger eh.
Kundmachung Auflage Entwurf FWP Nr.6.0
ÖFFENTLICHE AUFLAGE DES ENTWURFES DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES (FWP) NR. 6.00
Gemäß § 38 (1) des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010, LGBl Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 20/2026 hat der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal seiner Sitzung am 18.05.2026 den Beschluss gefasst, den Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. 6.00, verfasst von Pumpernig & Partner GmbH, 8020 Graz, Mariahilferstraße 20/I/9, Stand: 04.05.2026, GZ: 076FR24, in der Zeit
von 22.06.2026 bis 15.09.2026
im Marktgemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht öffentlich aufzulegen.
Weiters wird der Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. 6.00 (Wortlaut, Plandarstellungen und Erläuterungsbericht) auf der Homepage der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal (https://www.nikolai-sausal.at) unter dem Menüpunkt Bauen & Wohnen veröffentlicht.
Kundmachung Auflage Entwurf des ÖEK Nr. 6.0
ÖFFENTLICHE AUFLAGE DES ENTWURFES DES ÖRTLICHEN ENTWICKLUNGSKONZEPTES (ÖEK) NR. 6.00
Gemäß § 24 iVm § 42 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010, LGBl Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 20/2026 hat der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal in seiner Sitzung am 18.05.2026 den Beschluss gefasst, den Entwurf des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 6.00, verfasst von Pumpernig & Partner GmbH, 8020 Graz, Mariahilferstraße 20/1/9, Stand: 04.05.2026, GZ: 076FR24, in der Zeit
von 22.06.2026 bis 15.09.2026
im Marktgemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht öffentlich aufzulegen.
Weiters wird der Entwurf des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 6.00 (Wortlaut, Entwicklungsplan und Erläuterungsbericht) auf der Homepage der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal (https://www.nikolai-sausal.at) unter dem Menüpunkt Bauen & Wohnen veröffentlicht.
Amerikanische Rebzikade
Bekanntmachung der Strategie zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade von der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft.
Haussammlung Gehörlosenverband
Der Gehörlosenverband Steiermark führt lt. Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung eine öffentliche Haussammlung von 01.05. bis 31.07.2026 im Bundesland Steiermark durch.
Kanalsanierungsarbeiten
Aufgrund von Kanalsanierungsarbeiten finden von 01.04.2026 bis 30.06.2027 Arbeiten auf und neben der Fahrbahn auf Gemeindestraßen im Gemeindegebiet von St. Nikolai im Sausal statt.
Sperre eines Fahrstreifens, Regelung mittels Wartepflicht
Gebühren / Abgaben / Förderungen 2026
Hier finden Sie alle Gebühren, Abgaben und Förderungen der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal - gültig ab 01.01.2026!
KM Wasserpreis 2026
Der Wasserzins beträgt ab 01.01.2026 € 2,17 inkl. USt je m² Trinkwasser.
VO Flurweg
Der Flurweg (GST 256/1, KG 66134 Lamperstätten) wird in das öffentliche Gut EZ 50000 übernommen.
KM Wertsicherung 2026
Kundmachung über die Wertsicherung der Benützungsgebühren 2026.
Die Indexsteigerung beträgt 4,0 %.
KM Voranschlag 2026
Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2026 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 11.12.2025 einstimmig beschlossen.
Voranschlag 2025
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.12.2024 für das Jahr 2025 den Voranschlag beschlossen sowie weitere Beschlüsse gemäß § 76 Abs. 2 GemO gefasst.
Der beschlossene Voranschlag sowie die Beschlüsse liegen ab 17.12.2024 für die Dauer von zwei Wochen im Marktgemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Nach Ablauf der Auflagefrist des beschlossenen Voranschlags wird der Voranschlag rechtskräftig.