Kundmachungen
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal hat in der Sitzung vom 09.07.2026 für das Jahr 2026 den 1. Nachtragsvoranschlag beschlossen sowie weitere Beschlüsse gemäße § 76 Abs. 2 GemO gefasst. Aussendung der BH Leibnitz für die Ablegung eines Hundekundenachweises: Samstag, 05.09.2026 von 8 bis 12 Uhr Verordnung der BH Deutschlandsberg über die Festlegung einer Sperrzone aufgrund der bösartigen Faulbrut bei Honigbienen in Wettmannstätten. Im Radius von 3 km sind hiervon Teile der Katastralgemeinden Lamperstätten und Waldschach betroffen. In dieser Zone gelten folgende Bestimmungen: ÖFFENTLICHE AUFLAGE DES ENTWURFES DES ÖRTLICHEN ENTWICKLUNGSKONZEPTES (ÖEK) NR. 6.00 UND DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES (FWP) NR. 6.00 K U N D M A C H U N G Gemäß §§ 24 und 38 (1) iVm § 42 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 20/2026 hat der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal seiner Sitzung am 18.05.2026 den Beschluss gefasst, den Entwurf des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 6.00 sowie den Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. 6.00, verfasst von Pumpernig & Partner GmbH, 8020 Graz, Mariahilferstraße 20/I/9, Stand: 04.05.2026, GZ: 076FR24, in der Zeit von 22.06.2026 bis 15.09.2026 im Marktgemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht öffentlich aufzulegen. Weiters wird der Entwurf des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 6.00 (Wortlaut, Entwicklungsplan und Erläuterungsbericht) sowie des Flächenwidmungsplanes Nr. 6.00 (Wortlaut, Plandarstellungen und Erläuterungsbericht) auf der Homepage der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal (https://www.nikolai-sausal.at) unter dem Menüpunkt Bauen & Wohnen veröffentlicht. Zusätzlich findet am 24.06.2026 um 19:00 Uhr im Mehrzwecksaal der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal eine öffentliche Versammlung statt, in welcher die Entwürfe des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 6.00 und des Flächenwidmungsplanes Nr. 6.00 der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal näher präsentiert werden. Innerhalb der Auflagefrist kann Jedermann eine Einwendung / Stellungnahme im Marktgemeindeamt der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal, St. Nikolai im Sausal 5, 8505 St. Nikolai im Sausal schriftlich und begründet einbringen. Für den Gemeinderat: Der Bürgermeister Gerhard Hartinger eh. ÖFFENTLICHE AUFLAGE DES ENTWURFES DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES (FWP) NR. 6.00 Gemäß § 38 (1) des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010, LGBl Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 20/2026 hat der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal seiner Sitzung am 18.05.2026 den Beschluss gefasst, den Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. 6.00, verfasst von Pumpernig & Partner GmbH, 8020 Graz, Mariahilferstraße 20/I/9, Stand: 04.05.2026, GZ: 076FR24, in der Zeit von 22.06.2026 bis 15.09.2026 im Marktgemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht öffentlich aufzulegen. Weiters wird der Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. 6.00 (Wortlaut, Plandarstellungen und Erläuterungsbericht) auf der Homepage der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal (https://www.nikolai-sausal.at) unter dem Menüpunkt Bauen & Wohnen veröffentlicht. ÖFFENTLICHE AUFLAGE DES ENTWURFES DES ÖRTLICHEN ENTWICKLUNGSKONZEPTES (ÖEK) NR. 6.00 Gemäß § 24 iVm § 42 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010, LGBl Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 20/2026 hat der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal in seiner Sitzung am 18.05.2026 den Beschluss gefasst, den Entwurf des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 6.00, verfasst von Pumpernig & Partner GmbH, 8020 Graz, Mariahilferstraße 20/1/9, Stand: 04.05.2026, GZ: 076FR24, in der Zeit von 22.06.2026 bis 15.09.2026 im Marktgemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht öffentlich aufzulegen. Weiters wird der Entwurf des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 6.00 (Wortlaut, Entwicklungsplan und Erläuterungsbericht) auf der Homepage der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal (https://www.nikolai-sausal.at) unter dem Menüpunkt Bauen & Wohnen veröffentlicht. Bekanntmachung der Strategie zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade von der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft. Der Gehörlosenverband Steiermark führt lt. Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung eine öffentliche Haussammlung von 01.05. bis 31.07.2026 im Bundesland Steiermark durch. Aufgrund von Kanalsanierungsarbeiten finden von 01.04.2026 bis 30.06.2027 Arbeiten auf und neben der Fahrbahn auf Gemeindestraßen im Gemeindegebiet von St. Nikolai im Sausal statt. Sperre eines Fahrstreifens, Regelung mittels Wartepflicht Hier finden Sie alle Gebühren, Abgaben und Förderungen der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal - gültig ab 01.01.2026! Der Wasserzins beträgt ab 01.01.2026 € 2,17 inkl. USt je m² Trinkwasser. Der Flurweg (GST 256/1, KG 66134 Lamperstätten) wird in das öffentliche Gut EZ 50000 übernommen. Kundmachung über die Wertsicherung der Benützungsgebühren 2026. Die Indexsteigerung beträgt 4,0 %. Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2026 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 11.12.2025 einstimmig beschlossen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.12.2024 für das Jahr 2025 den Voranschlag beschlossen sowie weitere Beschlüsse gemäß § 76 Abs. 2 GemO gefasst. Der beschlossene Voranschlag sowie die Beschlüsse liegen ab 17.12.2024 für die Dauer von zwei Wochen im Marktgemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf. Nach Ablauf der Auflagefrist des beschlossenen Voranschlags wird der Voranschlag rechtskräftig. Hier finden Sie den aktuellen Voranschlag sowie den Rechnungsabschluss für das abgelaufene Haushaltsjahr. Alle weiteren Daten und Kennzahlen finden Sie unter: https://www.offenerhaushalt.at/gemeinde/sankt-nikolai-im-sausal Am 22. Mai 2026 wurde in Petzles eine Geldtasche (Kellnertasche) mit Bargeld gefunden. Gefunden im Rüsthaus St. Nikolai im Sausal - womöglich von der Halloween-Party... Eine graue Damenjacke wurde bei den Herbstkonzerten des Musikvereins am 14./15. November 2025 gefunden. Nach dem Dorffest im September 2025 und im Herbst wurden diverse Kleidungsstücke gefunden: Hoodies, Sweater, Baby- und Kinderjacken sowie StirnbänderKundmachung
KM 1. Nachtragsvoranschlag 2026
Hundekundenachweis
KM - Verordnung Bösartige Faulbrut bei Bienen
KM - Auflage des Entwurfs des ÖEK & FWP 6.00
Kundmachung Auflage Entwurf FWP Nr.6.0
Kundmachung Auflage Entwurf des ÖEK Nr. 6.0
Amerikanische Rebzikade
Haussammlung Gehörlosenverband
Kanalsanierungsarbeiten
Gebühren / Abgaben / Förderungen 2026
KM Wasserpreis 2026
VO Flurweg
KM Wertsicherung 2026
KM Voranschlag 2026
Voranschlag 2025
Kundmachungen / Anbringen
Verordnung
Voranschlag & Rechnungsabschluss
Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe
Abfuhrordnung
Auf Grund der Gemeinderatsbeschlüsse vom 07.01.2010, 20.05.2011 und 25.04.2022 wird gemäß § 11 in Verbindung mit § 13 des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes 2004, LGBl. Nr. 65/2004, und auf Grund der Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 5 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, BGBl. Nr. 45/ 1948 i.d.F. BGBl.I Nr. 100/2003, in Verbindung mit § 15 Abs. 3 Z. 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2005, BGBl.I Nr. 156/2004, die Abfuhrordnung der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal erlassen:
Kanalabgabenordnung
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal hat gemäß § 7 Kanalabgabengesetz 1955, LGBl. Nr. 71/1955, i.d.F. LGBl. Nr. 149/2016 nachstehende Kanalabgabenordnung beschlossen:
Technische Richlinien Wasseranschluss 2022
Wasserlieferungsbedingungen 2022
Ausschluss PV-Freiflächenanlagen
Einfriedungen und lebende Zäune
Hundeabgabenordnung
Rasenmähzeiten
Gemäß § 92 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung 1967 – GemO, LGBI. Nr. 115/1967, in der derzeit geltenden Fassung, wird kundgemacht:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal beschloss in seiner Sitzung vom 24.06.2011 folgende Verordnung:
Mähverpflichtung
Gemäß § 92 Abs. 1 und 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 – GemO, LGBI. Nr. 115/1967, in der derzeit geltenden Fassung, wird kundgemacht:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal beschloss gemäß § 41 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F in seinen Sitzungen vom 24.06.2011 und 30.09.2011 nachfolgende Verordnung:
Lärmverordnung für den Waldschachersee
Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal laut Gemeinderatsbeschluss vom 28.03.2017, mit der Bestimmungen zum Schutz gegen Lärm sowie Staubbelästigung erlassen werden.
Marktordnung
Marktgebührentarifordnung
Achtung: Die ggst. Marktgebührentarifordnung wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 13.07.2022 bis auf Weiteres ausgesetzt. Über die Wiedereinführung beschließt der Gemeinderat.Fundamt
Gefunden: Geldtasche
Gefunden: Kleidungsstücke
Gefunden: Damenjacke
Gefunden: Kleidungsstücke