Kundmachungen
Bei der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal gelangt die Stelle einer Reinigungskraft (m/w/d) mit einem Beschäftigungsausmaß von 75 % (30 Wochenstunden) zur Besetzung. Aufgabenbeschreibung: Anstellungsbedingungen: Erwünscht: Die Arbeitszeit von 30 Wochenstunden teilt sich im Normalfall auf Montag bis Freitag zwischen jeweils 12.00 und 18.00 Uhr auf. Wochenenddienste sowie Gleitzeit möglich. Die Anstellung erfolgt voraussichtlich ab 04.01.2027 nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1962, LGBl. Nr. 160/1962, idgF in der Entlohnungsgruppe 4 (Monatsbruttogehalt EUR ca. 1.820,25), vorerst befristet auf die Dauer von 6 Monaten. Bei entsprechender Eignung ist eine Änderung in ein unbefristetes Dienstverhältnis möglich. Bewerbungsunterlagen sind mit Lebenslauf, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, allfälliger Dienst- und Kurszeugnisse und dem Nachweis über den abgelegten Präsenz- oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern bis spätestens 13. November 2026 beim Marktgemeindeamt St. Nikolai im Sausal, A-8505 St. Nikolai im Sausal Nr. 5 bzw. per Email (gemeinde@nikolai-sausal.at) einzureichen. St. Nikolai im Sausal, am 12. Oktober 2026 Der Bürgermeister: Gerhard Hartinger eh. Verordnung über die Ausnahme von der Verwendung von Pyrotechnik der Klasse F2 im Ortsgebiet am 20.11.2026 (Krampuslauf). Aussendung der BH Leibnitz für die Ablegung eines Hundekundenachweises: Samstag, 05.09.2026 von 8 bis 12 Uhr Samstag, 19.09.2026 von 8 bis 12 Uhr Samstag, 31.10.2026 von 8 bis 12 Uhr Aufgrund von Kanalsanierungsarbeiten finden von 01.04.2026 bis 30.06.2027 Arbeiten auf und neben der Fahrbahn auf Gemeindestraßen im Gemeindegebiet von St. Nikolai im Sausal statt. Sperre eines Fahrstreifens, Regelung mittels Wartepflicht Hier finden Sie alle Gebühren, Abgaben und Förderungen der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal - gültig ab 01.01.2026! Der Wasserzins beträgt ab 01.01.2026 € 2,17 inkl. USt je m² Trinkwasser. Der Flurweg (GST 256/1, KG 66134 Lamperstätten) wird in das öffentliche Gut EZ 50000 übernommen. Kundmachung über die Wertsicherung der Benützungsgebühren 2026. Die Indexsteigerung beträgt 4,0 %. Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2026 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 11.12.2025 einstimmig beschlossen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.12.2024 für das Jahr 2025 den Voranschlag beschlossen sowie weitere Beschlüsse gemäß § 76 Abs. 2 GemO gefasst. Der beschlossene Voranschlag sowie die Beschlüsse liegen ab 17.12.2024 für die Dauer von zwei Wochen im Marktgemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf. Nach Ablauf der Auflagefrist des beschlossenen Voranschlags wird der Voranschlag rechtskräftig. In Lamperstätten wird Kater Franzi vermisst! Infos unter 0664/5102447. Finderlohn! Schlüssel mit Holzanhänger gefunden am Marktplatz Am 22. Mai 2026 wurde in Petzles eine Geldtasche (Kellnertasche) mit Bargeld gefunden. Gefunden im Rüsthaus St. Nikolai im Sausal - womöglich von der Halloween-Party... Eine graue Damenjacke wurde bei den Herbstkonzerten des Musikvereins am 14./15. November 2025 gefunden. Nach dem Dorffest im September 2025 und im Herbst wurden diverse Kleidungsstücke gefunden: Hoodies, Sweater, Baby- und Kinderjacken sowie Stirnbänder Hier finden Sie den aktuellen Voranschlag sowie den Rechnungsabschluss für das abgelaufene Haushaltsjahr. Alle weiteren Daten und Kennzahlen finden Sie unter: https://www.offenerhaushalt.at/gemeinde/sankt-nikolai-im-sausalKundmachung
Öffentliche Stellenausschreibung - Reinigungskraft
KM Verordnung Ausnahme Pyrotechnik
Hundekundenachweis
Kanalsanierungsarbeiten
Gebühren / Abgaben / Förderungen 2026
KM Wasserpreis 2026
VO Flurweg
KM Wertsicherung 2026
KM Voranschlag 2026
Voranschlag 2025
Kundmachungen / Anbringen
Fundamt
Gesucht: Kater Franzi
Gefunden: Schlüssel mit Anhänger
Gefunden: Geldtasche
Gefunden: Kleidungsstücke
Gefunden: Damenjacke
Gefunden: Kleidungsstücke
Verordnung
Voranschlag & Rechnungsabschluss
Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe
Abfuhrordnung
Auf Grund der Gemeinderatsbeschlüsse vom 07.01.2010, 20.05.2011 und 25.04.2022 wird gemäß § 11 in Verbindung mit § 13 des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes 2004, LGBl. Nr. 65/2004, und auf Grund der Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 5 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, BGBl. Nr. 45/ 1948 i.d.F. BGBl.I Nr. 100/2003, in Verbindung mit § 15 Abs. 3 Z. 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2005, BGBl.I Nr. 156/2004, die Abfuhrordnung der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal erlassen:
Kanalabgabenordnung
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal hat gemäß § 7 Kanalabgabengesetz 1955, LGBl. Nr. 71/1955, i.d.F. LGBl. Nr. 149/2016 nachstehende Kanalabgabenordnung beschlossen:
Technische Richlinien Wasseranschluss 2022
Wasserlieferungsbedingungen 2022
Ausschluss PV-Freiflächenanlagen
Einfriedungen und lebende Zäune
Hundeabgabenordnung
Rasenmähzeiten
Gemäß § 92 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung 1967 – GemO, LGBI. Nr. 115/1967, in der derzeit geltenden Fassung, wird kundgemacht:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal beschloss in seiner Sitzung vom 24.06.2011 folgende Verordnung:
Mähverpflichtung
Gemäß § 92 Abs. 1 und 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 – GemO, LGBI. Nr. 115/1967, in der derzeit geltenden Fassung, wird kundgemacht:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal beschloss gemäß § 41 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F in seinen Sitzungen vom 24.06.2011 und 30.09.2011 nachfolgende Verordnung:
Lärmverordnung für den Waldschachersee
Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal laut Gemeinderatsbeschluss vom 28.03.2017, mit der Bestimmungen zum Schutz gegen Lärm sowie Staubbelästigung erlassen werden.
Marktordnung
Marktgebührentarifordnung
Achtung: Die ggst. Marktgebührentarifordnung wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 13.07.2022 bis auf Weiteres ausgesetzt. Über die Wiedereinführung beschließt der Gemeinderat.