Stallpflicht für Geflügel
Aufgrund zunehmender Fälle von Geflügelpest bei Wildvögel in Österreich wurde für stark gefährdete Gebiete - zu denen auch der gesamte Bezirk Leibnitz zählt - Stallpflicht mit Beginn am 10.01.2023 verordnet.
Es gelten folgende vorbeugende Schutzmaßnahmen für Betriebe in festgelegten Risikogebieten, es wird unterschieden ob Betriebe mehr als 50 Stück Geflügel oder weniger als 50 Stück Geflügel am Betrieb halten. Das Halten von Geflügel muss bei den Bezirkshauptmannschaften gemeldet werden.
Weiterführende Informationen und Maßnahmen - siehe Link!