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Verordnung Hofackerweg Lamperstätten

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Gemäß § 92 Abs. 1 und 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung

LGBl. Nr. 115/1967 idF LGBl. Nr. 29/2019 wird kundgemacht:

 

Gemäß § 8 Abs. 3 Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz – LStVG 1964, LGBl. Nr. 154/1964, idF LGBl. Nr. 80/2021 hat der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal unter Zugrundelegung der Vermessungsurkunde der Vermessung Huber + Partner ZT-GmbH vom 11.06.2026, GZ.: 222300 in seiner Sitzung vom 28.09.2026 die nachstehende

 

VERORDNUNG

beschlossen:

 

Der Grundstücksteil, der aus einer privaten Grundbuchseinlage abgeschrieben und dem Öffentlichen Gut (Straßen und Wege) zugeschrieben wird, wird dem Gemeingebrauch als Öffentliche Verkehrsfläche gewidmet bzw. zur Öffentlichen Straße erklärt.


Es wird bestätigt, dass die Anlage fertig gestellt/errichtet wurde und entsprechende Baumaßnahmen dahingehend stattgefunden haben.


Die Verordnung wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtskräftig.

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