KM – Übernahme in das Öffentliche Gut
Das Grundstück Nr. 449/7, KG 66155 Oberjahring, wird aus einer privaten Grundbuchseinlage abgeschrieben und dem Öffentlichen Gut (Straßen und Wege) zugeschrieben und dem Gemeingebrauch als Öffentliche Verkehrsfläche gewidmet bzw. zur Öffentlichen Straße erklärt.