Brauchtumsfeuer

Wie jedes Jahr wird auf das geltende Verbrennungsverbot hingewiesen. Lediglich das Entzünden von Brauchtumsfeuern ist gestattet.
Gemäß Brauchtumsfeuerverordnung des Landeshauptmannes dürfen in unserer Gemeinde Osterfeuer ausschließlich am Karsamstag (15. April 2017) in der Zeit von 15.00 Uhr bis 3.00 Uhr früh abgebrannt werden. Das Entzünden eines Sonnwendfeuers ist am 21. Juni 2017 sowie am darauffolgenden Samstag (24. Juni 2017) zulässig.
Es darf ausschließlich trockenes pflanzliches (biogenes) Material (Baum- und Strauchschnitt, keine Abfälle, kein Altholz!) verwendet werden. Sämtliche Brauchtumsfeuer sind zu beaufsichtigen und abschließend verlässlich zu löschen!
Abstandsbestimmungen:
– 50 Meter zu Gebäuden und Verkehrsflächen
– 40 Meter zu Baumbeständen bzw. Wald
– 100 Meter zu Energieversorgungsanlagen (Stromleitungen udgl.)