31.10.2017 – 2. Nachtragsvoranschlag 2017
Der 2. Nachtragsvoranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2017 der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal liegt vom Tag des Anschlages der Kundmachung zwei Wochen hindurch während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den Voranschlagsentwurf innerhalb der Auflagefrist beim Marktgemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.